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   BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12   

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https://dejure.org/2016,22776
BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12 (https://dejure.org/2016,22776)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2016 - IV R 14/12 (https://dejure.org/2016,22776)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2016 - IV R 14/12 (https://dejure.org/2016,22776)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 3, EStG § 7g, EStG § 7g, EStG VZ 2007
    Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

  • Bundesfinanzhof

    Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 EStG 2002, § 7g EStG 2002 vom 14.08.2007, § 7g EStG 2002, EStG VZ 2007
    Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

  • IWW

    § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § ... 7g EStG, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 6 Abs. 3, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 EStG, § 20 des Umwandlungssteuergesetzes, § 6 Abs. 3 EStG, § 6b EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages bei unentgeltlichem Betriebsübertragung

  • rewis.io

    Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 3; EStG § 2007 § 7g
    Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

  • rechtsportal.de

    EStG § 6 Abs. 3 ; EStG § 2007 § 7g
    Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

  • datenbank.nwb.de

    Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unentgeltlicher Betriebsübertragung - und der Investitionsabzugsbetrag

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung zulässig

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g Abs 1, EStG § 6 Abs 3, EStG § 13
    Investitionsabzugsbetrag, Landwirtschaft, Vorweggenommene Erbfolge

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 253, 536
  • BB 2017, 1004
  • DB 2016, 1786
  • BStBl II 2016, 763
  • NZG 2016, 1120
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12
    Denn der Förderzweck des § 7g EStG a.F., die Liquidität und Eigenkapitalausstattung und damit die Investitions- und Innovationskraft kleiner und mittlerer Betriebe dadurch zu stärken, dass Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung und Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts verlagert wird, kann in derartigen Fällen nicht mehr erreicht werden (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 14. April 2015 GrS 2/12, BFHE 250, 338, BStBl II 2015, 1007, Rz 57, m.w.N.).

    Es kann nicht unterstellt werden, dass der ursprüngliche Betriebsinhaber den Förderbetrag der Kapitalgesellschaft zur Verfügung stellt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 250, 338, BStBl II 2015, 1007).

    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu der Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft, da in diesem Fall nicht unterstellt werden kann, dass der ursprüngliche Betriebsinhaber den Förderbetrag der Kapitalgesellschaft zur Verfügung stellt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 250, 338, BStBl II 2015, 1007).

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12
    c) Steht, wie auch im Streitfall, zum maßgeblichen Bilanzstichtag bereits fest, dass der Steuerpflichtige seinen Betrieb unentgeltlich gemäß § 6 Abs. 3 EStG auf seinen Rechtsnachfolger übertragen wird, ist die Investitionsabsicht unter Heranziehung des auch dem § 6 Abs. 3 EStG innewohnenden Zwecks, die Liquidität des nach einem Rechtsträgerwechsel fortgeführten Betriebs zu sichern (u.a. BFH-Urteil vom 2. August 2012 IV R 41/11, BFHE 238, 135, Rz 36), betriebsbezogen festzustellen.
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12
    Allerdings ist die hier ausnahmsweise angeordnete Buchwertfortführung durch eine andere Person an die Fortführung des Betriebs gebunden, in dessen Wirtschaftsgütern die stillen Reserven ruhen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, unter D.III.6.a cc).
  • BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12
    bb) Die bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils durch § 6 Abs. 3 EStG bewirkte Buchwertfortführung dient der ertragsteuerrechtlich unbelasteten Vermögensübertragung zur Sicherung der Liquidität der nach dem Rechtsträgerwechsel fortgeführten betrieblichen Einheit und damit typischerweise der Erleichterung der Generationennachfolge (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449).
  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12
    Die Norm durchbricht den Grundsatz der Individualbesteuerung, indem sie die Übertragung der bei dem Rechtsvorgänger gebildeten stillen Reserven auf den Rechtsnachfolger anordnet (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, Rz 18).
  • BFH, 17.01.2012 - VIII R 48/10

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12
    aa) Es kann im Streitfall dahingestellt bleiben, ob an dem von der Rechtsprechung entwickelten ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal "Finanzierungszusammenhang" auch nach Änderung des § 7g EStG durch das UntStRefG 2008 festzuhalten ist (vgl. dazu kritisch BFH-Urteil vom 17. Januar 2012 VIII R 48/10, BFHE 236, 341, BStBl II 2013, 952).
  • BFH, 08.06.2011 - I R 90/10

    Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis -

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12
    Grundlage dieser Prüfung sind objektivierte wirtschaftliche Gegebenheiten (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 I R 90/10, BFHE 234, 130, BStBl II 2013, 949).
  • BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93

    1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12
    Dass eine unentgeltliche Betriebsübertragung einer investitionsbezogenen Steuervergünstigung nicht wegen des Wechsels in der Person des die Förderung Begehrenden und des Investierenden entgegensteht, zeigt auch ein Vergleich mit der Steuervergünstigung nach § 6b EStG: Das spezielle Regelungsziel des § 6 Abs. 3 EStG, die unentgeltliche Betriebsübertragung nicht ertragsteuerrechtlich zu belasten, rechtfertigt die Anwendung des § 6b EStG auch in diesem Fall (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, BStBl II 1995, 367, unter II.2.).
  • BFH, 04.03.2015 - IV R 38/12

    Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht in Gründungsfällen -

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12
    Bei einem bereits aufgenommenen Betrieb werden dabei geringere Anforderungen zu stellen sein als bei einem in Gründung befindlichen Betrieb (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. März 2015 IV R 38/12).
  • FG Niedersachsen, 11.04.2012 - 4 K 210/11

    Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen bei Feststehen der

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - IV R 14/12
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. April 2012  4 K 210/11 aufgehoben.
  • BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

    Dem ist das Niedersächsische FG mit Urteil vom 11. April 2012  4 K 210/11 (EFG 2012, 1537, Revision anhängig unter IV R 14/12) gefolgt und hat dem Übergeber den geltend gemachten Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG n.F.) versagt.

    Zugleich wird jedoch darauf hingewiesen (Rz 69), die beim BFH in Zusammenhang mit unentgeltlichen Betriebsübertragungen nach § 6 Abs. 3 EStG n.F. und Buchwerteinbringungen nach §§ 20, 24 UmwStG anhängigen Verfahren GrS 2/12 und IV R 14/12 seien abzuwarten.

  • FG Köln, 30.11.2023 - 7 K 522/22

    Umwandlungen - Übertragung eines Investitionsabzugsbetrags nach Einbringung eines

    Schließlich erkennt der Senat in seiner Entscheidung keinen Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Fortführung des Investitionsabzugsbetrags nach einer unentgeltlichen Betriebsübertragung (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 10.03.2016 IV R 14/12, BFHE 253, 536, BStBl II 2016, 763).

    Die bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils durch § 6 Abs. 3 EStG bewirkte Buchwertfortführung dient - anders als bei der Einbringung gemäß § 20 UmwStG 2006 - der ertragsteuerlich unbelasteten Vermögensübertragung zur Sicherung der Liquidität der nach dem Rechtsträgerwechsel fortgeführten betrieblichen Einheit und damit typischerweise der Erleichterung der Generationennachfolge (vgl. BFH-Urteil vom 10.03.2016 IV R 14/12, BFHE 253, 536, BStBl II 2016, 763 II.2.b.bb.; Reddig in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 322. Lieferung 11/2023, § 7g EStG Rn. 5).

  • BFH, 22.06.2017 - VI R 97/13

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei

    Auch dürfte ein solcher Zuschlag dem Zweck des § 7g EStG, kleinen und mittleren Betrieben eine Liquiditätshilfe bei der Finanzierung betrieblicher Investitionen zu gewähren (BFH-Beschluss vom 14. April 2015 GrS 2/12, BFHE 250, 338, BStBl II 2015, 1007, und vom 10. März 2016 IV R 14/12, BFHE 253, 536, BStBl II 2016, 763), eher gerecht werden als die gegenwärtige Regelung.
  • BFH, 29.09.2022 - IV R 18/19

    Keine Anerkennung der nach Ablauf des Abzugsjahres geänderten

    So werde der Zweck des § 7g EStG, die Liquidität des Betriebs im Hinblick auf zukünftige Investitionen zu erhalten, ebenso erreicht wie der Zweck der Buchwertverknüpfung bei unentgeltlicher Betriebsübertragung (BFH-Urteil vom 10.03.2016 - IV R 14/12, BFHE 253, 536, BStBl II 2016, 763, Rz 17 f.).
  • BFH, 27.05.2020 - III R 17/19

    Erwerb in Abbruchabsicht im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einer

    Damit tritt der Erwerber aber nur in noch unentwickelte betriebsbezogene Rechtspositionen seines Vorgängers ein, soweit diese in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Wertansätzen der übergegangenen Wirtschaftsgüter stehen (vgl. BFH-Urteil vom 24.03.1992 - VIII R 48/90, BFHE 168, 521, BStBl II 1993, 93, unter 2.b bb bbb; vgl. BFH-Urteil vom 10.03.2016 - IV R 14/12, BFHE 253, 536, BStBl II 2016, 763, zum Investitionsabzugsbetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung).
  • FG München, 27.06.2019 - 11 K 3048/18

    Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

    Der Liquiditätsvorteil kommt daher regelmäßig dem Betriebsübernehmer, der die Investition tätigen soll, zu Gute (BFH-Urteil vom 10. März 2016 IV R 14/12, BStBl II 2016, 763).
  • FG Düsseldorf, 08.05.2019 - 15 K 1457/18

    Investitionsabzugsbetrag: Steuerliche Wirkung einer Gewinnverteilungsabrede für

    Da der Gesellschaftsanteil der Klägerin nach § 6 Abs. 3 EStG unentgeltlich auf die Beigeladene übergegangen ist (insoweit hatten die Gesellschafterinnen § 15 Ziffer 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages - Abfindung für die Ausscheidende - abbedungen), konnte die Investition steuerunschädlich vom Betriebsübernehmer vorgenommen werden; dies wird dem Zweck des § 7g EStG - Erhaltung der Liquidität des Betriebes im Hinblick auf künftige Investitionen - gerecht (vgl. BFH-Urteil vom 10.03.2016 IV R 14/12, BFHE 253, 536, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2016, 763; Kratzsch in Frotscher, EStG, § 7g Rdn. 46).
  • BFH, 06.12.2018 - IV R 15/17

    Berechnung des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Abs. 4a EStG

    Da § 6 Abs. 3 EStG auf der Vorstellung des Gesetzgebers beruht, dass bei der unentgeltlichen Betriebs- oder Mitunternehmeranteilsübertragung der nämliche Betrieb bzw. der nämliche Mitunternehmeranteil vom Rechtsnachfolger fortgeführt wird (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 2016 IV R 14/12, BFHE 253, 536, BStBl II 2016, 763, Rz 17; ferner BFH-Beschluss vom 28. August 2001 VIII B 54/01, BFH/NV 2002, 24), gehen auch die beim bisherigen Betriebsinhaber bzw. Mitunternehmer entstandenen kumulierten Über- bzw. Unterentnahmen und der Entnahme- bzw. Einlageüberschuss der Totalperiode auf den Rechtsnachfolger über.
  • FG Niedersachsen, 11.04.2012 - 4 K 210/11

    Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen bei Feststehen der

    Revision eingelegt- BFH-Az.: IV R 14/12.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 6 K 1796/21

    Rechtsnatur eines (Darlehns-) Gesellschafterkontos bei zulässigen Überentnahmen

    Die Vorschrift durchbricht den Grundsatz der Individualbesteuerung, indem sie bei unentgeltlichen Betriebs- und Unternehmensnachfolgen durch Anordnung der Buchwertfortführung die Aufdeckung der stillen Reserven verhindert (h.M., vgl. nur BFH, Urteil vom 10. März 2016, IV R 14/12, BStBl II 2016, 763).
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